SCHEIDUNGSIMMOBILIE – VERFüGBARE MöGLICHKEITEN

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

Versteigerung der Immobilie



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös bekomme mehr Informationen nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

Immobilienverkauf nach Scheidung



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

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